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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 07 | Verfahrensrecht: Übermittlung von Steuererklärungen durch Telefax

Der BFH hat kürzlich entschieden, dass auch Steuererklärungen, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, wirksam und fristwahrend per Telefax an das Finanzamt übermittelt werden können. Das BMF akzeptiert die Entscheidung und hat eine anderslautende Verwaltungsanweisung aus 2003 mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das führt zu einer wesentlichen Erleichterung bei der Übermittlung von Steuererklärungen, die oft erst kurz vor Fristablauf verschickt werden können.

Das Bundesfinanzministerium akzeptiert ein Anfang 2015 veröffentlichtes steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs , wonach auch Steuererklärungen, die eine eigenhändige Unterschrift erfordern, wirksam und fristwahrend per Telefax abgegeben werden können. Hierzu ist es erforderlich, dass der amtliche Vordruck verwendet wird, die Erklärung die für die Durchführung einer Veranlagung erforderlichen Mindestangaben enthält und das per Telefax übermittelte Formular vom Steuerpflichtigen eigenhändig unterschrieben worden ist.

Gemäß einem BMF-Schreiben aus dem Jahr 2003 erkannte die Finanzverwaltung bislang per Telefax übermittelte Vordrucke nur an bei Umsatzsteuer-Voranmeldun...