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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 660/12 (Kg)

Gesetze: EStG § 64 Abs. 1, EStG § 64 Abs. 2 S. 2, EStG § 67 S. 1, EStG § 31 S. 3, AO § 169 Abs. 2 S. 1 Nr. 2

Kindergeld

keine rückwirkende Berechtigtenbestimmung nach § 64 Abs. 2 EStG

Änderung der Berechtigtenbestimmung nach vorheriger Aufhebung und Rückzahlung des Kindergelds

Leitsatz

1. Eine Änderung der Berechtigtenbestimmung nach § 64 Abs. 2 EStG ist grundsätzlich nur für die Zukunft möglich.

2. Ist mit der durch die Familienkasse bewirkten Aufhebung der Festsetzung, Rückforderung und der entsprechenden Rückzahlung des Kindergeldes durch die Ehefrau das Kindergeld für einen zurückliegenden Zeitraum nicht mehr geregelt und ist der Kindergeldanspruch noch nicht verjährt, kann der rückwirkenden Antragstellung des Ehemanns nicht eine bereits erfolgte Berechtigtenbestimmung entgegengehalten werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NAAAE-93950

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