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WP Praxis 8/2015 S. 209

Handelsrechtliche Bewertung von Pensionsrückstellungen

Der Deutsche Bundestag hat am 18. 6. 2015 die der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks. 18/5256) zum Gesetzentwurf des BilRUG beigefügte Entschließung angenommen und die Bundesregierung aufgefordert,

  • kurzfristig zu prüfen, ob die bei der Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zugrunde gelegten Annahmen im Hinblick auf die Dauer des Bezugszeitraums für den Diskontierungszinssatz gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB angepasst werden müssen, und

  • dem Bundestag gegebenenfalls eine angemessene Neuregelung des § 253 Abs. 2 HGB vorzuschlagen.

Seit dem BilMoG sind Rückstellungen nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abzuzinsen. Mit der Verwendung eines Durchschnittszinses wollte der...