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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 14/15 EFG 2015 S. 1517 Nr. 18

Gesetze: EStG § 7g Abs. 3

Einkommensteuer: Korrektur eines Investitionsabzugsbetrags bei Betriebsveräußerung

Leitsatz

Ein in Anspruch genommener Investitionsabzugsbetrag, der bis zur Betriebsveräußerung nicht gemäß § 7g Abs. 2 EStG in der Fassung des Unternehmensteuergesetzes 2008 vom (n. F.) hinzugerechnet wurde, ist gemäß § 7g Abs. 3 EStG n. F. bei Betriebsveräußerung im Jahr des Abzugs - rückwirkend - rückgängig zu machen; entgegen der Rechtsprechung des BFH zu 7g EStG a.F. (z. B. ) erhöht er nicht den steuerbegünstigten Gewinn im Jahr der Betriebsveräußerung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStR 2016 S. 6 Nr. 18
DStRE 2016 S. 771 Nr. 13
EFG 2015 S. 1517 Nr. 18
KÖSDI 2015 S. 19545 Nr. 11
StBW 2015 S. 728 Nr. 19
StuB-Bilanzreport Nr. 3/2016 S. 114
Ubg 2016 S. 416 Nr. 7
Ubg 2016 S. 492 Nr. 8
OAAAE-95843

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