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BFH  - I R 19/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: KStG § 14 Abs 1 S 1 Nr 3

Rechtsfrage

Beginnt die fünfjährige Mindestlaufzeit eines Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerlicher Organschaft nach § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG frühestens rückwirkend ab Gründung der Organgesellschaft oder ist auf die (auf einen Zeitpunkt vor Gründung der Organgesellschaft) rückwirkende finanzielle Eingliederung abzustellen?

Ergebnisabführungsvertrag; Finanzielle Eingliederung; Mindestlaufzeit; Organschaft; Rückwirkung; Rumpfwirtschaftsjahr

Fundstelle(n):
FAAAE-96066

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