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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 07 | Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren: Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen ab 2016

Das BMF hat das Startschreiben zur erstmaligen Anwendung der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren nach § 39a EStG veröffentlicht. Als Starttermin ist der festgelegt worden. Ab diesem Zeitpunkt können Arbeitnehmer bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Abzug eines Freibetrags für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahren mit Wirkung ab dem stellen.

Bereits Mitte 2013 war mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz eine Erleichterung für Arbeitnehmer eingeführt worden: Lohnsteuerfreibeträge können danach auf Antrag für zwei Jahre gelten. Gesetzlich war geregelt: Die Finanzverwaltung teilt in einem Schreiben mit, ab wann die neue Regelung erstmals anzuwenden ist. Eigentlich war damit gerechnet worden, dass Arbeitnehmer bereits beim Lohnsteuerermäßigungsantrag für 2015 von der Vereinfachung profitieren können. So schnell hat aber wohl das Bundesfinanzministerium die Neuerung technisch nicht umsetzen können. Jetzt ist klar: In wenigen Wochen – ab dem – können Arbeitnehmer bei ihrem Wohnsitzfinanzamt einen Antrag stellen auf Abzug eines Freibetrags für einen Ze...