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NWB BB 8/2015 S. 231

Versagung eines Gründerzuschusses aufgrund hoher Abfindung

Der Gründerzuschuss kann bei der Zahlung einer Abfindung durch die Arbeitsagentur verweigert werden.

Das langjährige Arbeitsverhältnis des 59-jährigen Klägers wurde aufgrund einer Betriebsverlegung durch einen Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 170.000 € beendet. Der Kläger hatte mit der Abfindung anschließend mehrere Kredite abgelöst. Die Agentur für Arbeit verweigerte den Gründerzuschuss mit der Begründung, dass der Kläger aufgrund der Abfindung genügend finanzielle Ressourcen habe, um das Gründungsvorhaben selbst zu finanzieren.

Die Klage wurde vom SG Gießen abgewiesen, denn der Lebensunterhalt sei durch die Abfindung abgesichert gewesen. Der Gründerzuschuss sei nicht zur Ablösung von Krediten gedacht. Die Agentur für Arbeit habe deshalb im Rahme...