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FG Thüringen 22.10.2014 3 K 702/13, IWB 14/2015 S. 506

FG Thüringen | Steuerpflicht für Aufwandsersatz eines im Kosovo tätigen Mitarbeiters der EULEX-Mission

(1) Die Rückausnahme des Art. 16 Abs. 3 Satz 2 DBA Jugoslawien setzt nach ihrem Sinn und Zweck nicht voraus, dass für das Eingreifen dieser Ausnahmeregelung in erster Linie oder überwiegend andere Beweggründe für die Ansässigkeit des Steuerpflichtigen im Kosovo vorliegen müssten als die Aufnahme seiner nichtselbständigen Tätigkeit. Eine Mitursächlichkeit dieser anderen Beweggründe ist ausreichend. (2) Die Beweggründe des Steuerpflichtigen im Zeitpunkt seines Ansässiggewordenseins stellen eine innere Tatsache dar, die aus den im Einzelfall erkennbaren äußeren Merkmalen und VerS. 507haltensweisen erschlossen werden muss. (3) Unerheblich ist, wenn zeitlich nach dem Ansässigwerden in dem Nicht-Kassenstaat Umstände eintreten, die auf einen Aufenthalt dort auch noch aus anderen Gründen als der bloßen Dienstlei...