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NWB EV 8/2015 S. 259

Gesetzgebung – Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen (Bundesregierung)

Die Informationspflichten bei der Kreditvergabe werden verbessert. Banken müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Wer sein Konto dauerhaft oder erheblich überzieht, muss beraten werden. Das Bundeskabinett hat entsprechende Regelungen verabschiedet. Mit den Beschlüssen im Bundeskabinett setzt die Bundesregierung die EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie sowie Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag um. Darauf weist aktuell das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hin.

Kredite nur nach genauer Prüfung
Erst muss ein Kreditinstitut sorgfältig prüfen, ob ein Antragsteller zahlungsfähig ist, erst dann darf es künftig ein Darlehen gewähren. Das liegt auch im Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, denn sonst drohen ihnen unter Umständen Pfändun...