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NWB Nr. 32 vom Seite 2350

Medizinische Versorgung in Alten- und Pflegeheimen künftig steuerfrei

[i] FinMin NRW, Pressemitteilung vom 17. 7. 2015 unter www.fm.nrw.de, Presse Nordrhein-Westfalen sorgt mit einer Initiative für eine Klarstellung des Umsatzsteuergesetzes und eine bessere ärztliche Versorgung in Pflege- und Altenheimen: Künftig sind ärztliche Leistungen, die über die eigentliche Heilbehandlung hinausgehen und im Rahmen eines Strukturvertrags erfolgen, regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit. Darauf weist das Finanzministerium NRW im Rahmen einer Pressemitteilung hin. Bislang war es so, dass nur die tatsächlich erbrachte Heilbehandlung von der Umsatzsteuer befreit ist. Leistungen, die nicht zu einer konkreten Heilbehandlung führten wie Visiten, Rufbereitschaft oder die Koordinierung des ärztlichen Therapieplans wurden separat mit dem jeweiligen Pflegeheim abgerechnet und waren umsatzsteuerpflichtig.

[i]BMF-SchreibenDie Neuregelung tritt in Kraft, sobald das Bundesministerium für Finanzen ein entsprechendes Schreiben zur Ergänzung der bisherigen Verwaltungsauffassung veröffentlicht.