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BMF 24.07.2015 IV C 2 - S 2750-a/07/10002: 002, NWB 32/2015 S. 2340

Körperschaftsteuer | BMF-Schreiben zur Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG

Das zur Behandlung von nachträglichen Kaufpreisveränderungen und Veräußerungskosten, die vor oder nach dem Wirtschaftsjahr der Anteilsveräußerung entstanden sind, Stellung genommen. Danach sind die in einem anderen Wirtschaftsjahr entstandenen Veräußerungskosten oder Veränderungen des Kaufpreises bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns oder -verlusts nach den Grundsätzen des § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG im Veranlagungszeitraum, in dem das Wirtschaftsjahr der Veräußerung der Beteiligung endet, zu berücksichtigen. In einem anderen Wirtschaftsjahr entstandene Veräußerungskosten oder nachträgliche Veränderungen des Kaufpreises für die Beteiligung erhöhen oder mindern danach die nach § 8b Abs. 2 und 3 KStG außerbilanziell vorzunehmende Einkommenskorrektur im Veranlagungszeitraum, in dem das Wirtschaftsj...