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FG Münster 12.06.2015 4 K 3395/13, NWB 32/2015 S. 2340

Lohnsteuer | Zur regelmäßigen Arbeitsstätte eines Betriebsprüfers

Ein Amtsbetriebsprüfer, der ca. zwei Drittel seiner Tätigkeit in seinem Büro im Finanzamt ausübt, hat nach dem dort seine regelmäßige Arbeitsstätte.

Anmerkung:

Der Kläger ist als Betriebsprüfer beim beklagten Finanzamt beschäftigt. Ihm steht dort ein eingerichteter Arbeitsplatz zur Verfügung, den er im Streitjahr 2012 an 185 Tagen aufsuchte. Von seiner gesamten Arbeitszeit entfielen etwa zwei Drittel auf diesen Arbeitsplatz (Prüfungsvor- und -nachbereitungen sowie Prüfungen im Innendienst). Die übrige Arbeitstätigkeit übte der Kläger im Außendienst aus. Das Finanzamt berücksichtigte für die Fahrten des Klägers zwischen Wohnung und Finanzamt lediglich die Entfernungspauschale. Demgegenüber machte der Kläger die tatsächlichen Kosten sowie Verpflegungsmehra...BStBl 2012 II S. 34