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BMF 28.07.2015 III C 3 - S 7279/14/10003, NWB 32/2015 S. 2341

Umsatzsteuer | Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – Abgrenzung Bauwerk und Betriebsvorrichtungen

Der NWB CAAAE-78957 entschieden, dass Betriebsvorrichtungen keine Bauwerke i. S. von § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG sind. In ein Bauwerk eingebaute Anlagen seien nur dann Bestandteil des Bauwerks, wenn sie für Konstruktion, Bestand, Erhaltung oder Benutzbarkeit des Bauwerks von wesentlicher Bedeutung sind. Im Übrigen komme eine Auslegung des Begriffs des Bauwerks entsprechend der Baubetriebe-Verordnung nicht in Betracht. Nach dem ist das BFH-Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden. Die vom BFH aufgestellte Schlussfolgerung, dass Betriebsvorrichtungen stets nicht zu den Bauwerken i. S. des § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 UStG gehören, ist nicht zutreffend. Insbesondere kommt es auf die vom BFH vorgenommene Auslegung des Begriffs des Bauwerks anhand des Bewertungsrec...