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NWB direkt Nr. 32 vom Seite 867

Auf- und Abspaltung ohne Ausgabe neuer Anteile

Dr. Dirk Kuntschke

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB JAAAE-96484 Werden bei der Auf- und Abspaltung gem. § 13 Abs. 1 i. V. mit § 15 Abs. 1 UmwStG ohne Ausgabe neuer Anteile Vermögensteile übertragen, die keinen Teilbetrieb darstellen, kommt es bei der Ermittlung des Übertragungsgewinns darauf an, dass vom gemeinen Wert des übergehenden Vermögensteils die zutreffenden anteiligen Anschaffungskosten bzw. der zutreffende anteilige Buchwert der Beteiligung abgezogen wird. Die von der Finanzverwaltung und im Schrifttum vertretene Auffassung, die Anschaffungskosten der Anteile bzw. den Beteiligungsbuchwert im Verhältnis der gemeinen Werte des übergehenden Vermögensteils zu dem vor der Spaltung vorhandenen Vermögen aufzuteilen, führt in der Regel zu einer nicht sachgerechten Übertragung von stillen Reserven zwischen den Vermögensteilen und damit zu einem nicht sachgerechten Übertragungsgewinn gem. § 13 Abs. 1 UmwStG. Eine alternative Lösung wird angeboten.

Ausführlicher Beitrag s. .

Aufteilung der Anschaffungskosten bzw. Beteiligungsbuchwerte nach den gemeinen Werten

[i]Aufteilung nach den gemeinen Werten ...Die Aufteilung der Anschaffungskosten bzw. des Beteiligungsbuchwerts auf die an der Spaltung beteiligten Vermögensteile ist im UmwStG nicht explizit geregelt. Nach ...