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NWB direkt Nr. 33 vom Seite 892

Abrechnung der Betriebskosten bei der Wohnungsvermietung

Fritz Schmidt

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB RAAAE-97154 Nach der EuGH-Entscheidung vom - Rs. C-42/14 NWB DAAAE-90887 kann die Lieferung von Wasser, Elektrizität und Wärme sowie die Abfallentsorgung, soweit diese Leistungen die Vermietung begleiten, mehrere unterschiedliche und unabhängige [i]EuGH, Urteil vom 16. 4. 2015 - Rs. C-42/14 NWB DAAAE-90887 Leistungen darstellen, die umsatzsteuerlich getrennt zu beurteilen sind. Es obliegt den nationalen Gerichten, die notwendigen Bewertungen unter Berücksichtigung der Gesamtumstände der Vermietung und der sie begleitenden Leistungen vorzunehmen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Einheitliche Leistung

[i]Untrennbare wirtschaftliche Leistung, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre Eine einheitliche Leistung liegt nach ständiger Rechtsprechung des EuGH dann vor, wenn mehrere Leistungen so eng miteinander verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare wirtschaftliche Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre. Indiz für eine eigenständige Leistung ist, wenn der Mieter über die Möglichkeit verfügt, die Lieferanten und/oder die Nutzungsmodalitäten der Mietnebenkosten auszuwählen. Aus den kommunalen Satzungen besteht regelmäßig ein Anschluss- und Benutzungszwang, so dass bei der Wasserver- und Abfallentsorgung weder für Mieter noch für V...