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EuGH  - C-412/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: RL 2006/112/EG Art 132 Abs 1 Buchst d, UStG § 4 Nr 17 Buchst a, RL 2006/112/EG Art 138, RL 2006/112/EG Art 168 Buchst a, RL 2006/112/EG Art 169 Buchst b, UStG § 15 Abs 1 Nr 1, UStG § 15 Abs 2

Rechtsfrage

1. Ist Art. 132 Abs. 1 Buchst. d der MwStSystRL dahingehend auszulegen, dass die Lieferung von menschlichem Blut auch die Lieferung von aus menschlichem Blut gewonnenem Blutplasma umfasst?

2. Falls die Frage zu 1 bejaht wird: Gilt dies auch für Blutplasma, dass nicht unmittelbar für therapeutische Zwecke, sondern ausschließlich zur Herstellung von Arzneimitteln bestimmt ist?

3. Falls die Frage zu 2 verneint wird: Kommt es für die Einordnung als Blut allein auf die getroffene Zweckbestimmung oder auch auf die abstrakt bestehende Verwendungsmöglichkeit des Blutplasmas an?

Arzneimittel; Blut; Blutplasma; Lieferung; menschliches Blut; therapeutische Zwecke; Zweckbestimmung

Fundstelle(n):
DAAAE-99133

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