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BFH 09.06.2015 X R 14/14, NWB 35/2015 S. 2554

Einkommensteuer | Altersvorsorgezulage für beurlaubte Beamte

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Beamte, die ohne Besoldung beurlaubt sind, deren Versorgungsanwartschaft aber auf die zwischenzeitliche Beschäftigung bei einem privaten Arbeitgeber erstreckt wird, können AltersvorsorgezulageS. 2555 nur erhalten, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Beitragsjahr gegenüber dem privaten Arbeitgeber schriftlich in die Übermittlung bestimmter Daten einwilligen. (2) Erteilt der Beamte in diesen Fällen die Einwilligung gegenüber seinem – hierfür unzuständigen – öffentlich rechtlichen Dienstherrn, ist wegen der Versäumung der Einwilligungsfrist von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, weil der amtliche Antragsvordruck jedenfalls für die Jahre 2005 bis 2007 den fehlerhaften Hinweis ...