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BFH 27.11.2014 I R 69/13, NWB 35/2015 S. 2555

Einkommensteuer | Härteausgleichsregelungen bei in der Schweiz beschäftigtem Grenzgänger analog anwendbar

Laut sind die Härteausgleichsregelungen in § 46 Abs. 3 und 5 EStG 2009 aus Gleichbehandlungsgründen analog bei solchen Arbeitnehmern anzuwenden, die mit ihrem von einem ausländischen Arbeitgeber bezogenen Arbeitslohn im Inland unbeschränkt steuerpflichtig sind und mangels Vornahme eines Lohnsteuerabzugs nicht gem. § 46 EStG 2009, sondern nach der Grundnorm des § 25 Abs. 1 EStG 2009 zu veranlagen sind (Anschluss an [i]infoCenter „Grenzgänger“ NWB KAAAA-41704 , BStBl 1959 III S. 462; und vom - VI R 117/90, BStBl 1992 II S. 720, jeweils zu einem in der Schweiz beschäftigten Grenzgänger).

Anmerkung:

Im Streitfall bezog der mit seiner Ehefrau zusammenveranlagte Ehemann in der Schweiz Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die in der Schweiz der Quellenbesteuerung unterlagen und in Deutschland nach dem DBA Schweiz steuerfrei waren. [i]DBA Schweiz NWB NAAAA-87657 Die Einkünfte gehören nicht zu de...