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OLG Brandenburg 23.06.2015 7 W 23/15, NWB 35/2015 S. 2560

Gesellschaftsrecht | Betrieb einer Kindertagesstätte als Idealverein

Der Idealverein (§ 21 BGB) kann nur dann (zur Erlangung seiner Rechtsfähigkeit) in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts eingetragen werden, wenn er „nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist“, d. h. dass er weder auftritt als genossenschaftlicher Verein noch als unternehmerischer Verein (§ 22 BGB), der weder eine planmäßige, anbietende, entgeltliche Tätigkeit am äußeren Markt noch eine derartige Tätigkeit gegenüber seinen Mitgliedern i. S. eines inneren Markts entfaltet. Diese Voraussetzung kann auch von einem im Wesentlichen durch die Eltern getragenen S. 2561 [i]infoCenter „Arten des Vereins“ NWB MAAAD-86150 Verein erfüllt werden, der darauf gerichtet ist, eine Kindertagesstätte zu errichten und zu betreiben, um hierdurch einen Beitrag zur Erziehung und Förderung der Kinder zu leisten. Dass der Betrieb von Kindertagess...