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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 05-06 | Pflegedienste: Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit

Die Abgrenzung zwischen den Einkünften aus Gewerbebetrieb und denen aus selbständiger Arbeit bereitet bei einem Pflegedienst häufig Schwierigkeiten. Nach einer Verfügung der OFD Frankfurt/M. ist darauf abzustellen, ob es sich um eine ähnliche heilberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG handelt. Dies setzt voraus, dass die Tätigkeit eines Pflegedienstes in ihren wesentlichen Merkmalen einem der Katalogberufe ähnelt. Die OFD erläutert die Abgrenzungsmerkmale.

Track 05 | Vergleichbarkeit der Ausbildung und der gesetzlichen Bedingungen

Die Zahl der ambulanten Hauspflegedienste im Bereich der Kranken- und Altenpflege nimmt stetig zu. Wenn Sie Mandanten aus dieser Branche haben, ist eine aktuelle Verfügung der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main für Sie interessant. Wie die OFD berichtet, bereitet die richtige einkommensteuerliche Einordnung der Tätigkeit eines Pflegedienstes häufig Schwierigkeiten. Zum einen, weil keine einheitliche Personengruppe die ambulante Pflege anbietet. Zum anderen, weil der Umfang der Pflege je nach Bedarf des Patienten sehr unterschiedlich ist.

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