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BFH 05.05.2015 VII R 37/13, StuB 16/2015 S. 648

Verjährung des insolvenzrechtlichen Aufrechnungsverbots nach § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO

Hinsichtlich des Vorsteuervergütungsanspruchs aus der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters hat das FA das insolvenzrechtliche Aufrechnungsverbot des § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO zu beachten. Der Insolvenzverwalter kann dieses Aufrechnungsverbot analog § 146 Abs. 1 InsO i. V. mit §§ 195 ff. BGB nur innerhalb einer dreijährigen Verjährungsfrist durchsetzen. Die Verjährungsfrist beginnt frühestens mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Vorsteuervergütungsanspruch steuerrechtlich entstanden ist.

Praxishinweise

Mit Urteil vom - VII R 6/10 NWB UAAAD-59909 (BStBl 2011 II S. 374 = Kurzinfo StuB 2011 S. 158 NWB SAAAD-61423) hat der BFH seine frühere Rechtsprechung aufgegeben und entschieden, dass die Verrechnung von Insolvenzforderungen des FA mit einem aus der Honorarzahlung an einen vorläufigen Insolvenzverwalter resultierenden Vorsteuervergütungsanspruch des Insolvenzschuldn...