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StuB 16/2015 S. 648

Änderung bei der Mindestlohndokumentation

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die ab dem geltende Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung veröffentlicht. Hierzu führt das BMAS weiter aus:

  • Mit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung wird die Einkommensschwelle von 2.958 € dahingehend ergänzt, dass die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz bereits dann entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt mehr als 2.000 € brutto beträgt und dieses Monatsentgelt jeweils für die letzten tatsächlich abgerechneten zwölf Monate nachweislich gezahlt wurde.

  • Zudem sind bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen (Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern des Arbeitgebers) die Aufzeichnungspflichten nicht mehr anzuwenden. So wird verhindert, dass Familien ...