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StuB 16/2015 S. 643

Körperschaftsteuer | Veräußerungsgewinnbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG

Das BMF hat zur Behandlung von nachträglichen Kaufpreisveränderungen und Veräußerungskosten, die vor oder nach dem Wirtschaftsjahr der Anteilsveräußerung entstanden sind, unter Berücksichtigung der aktuellen BFH-Rechtsprechung Stellung genommen ( NWB NAAAE-97190).

Hintergrund: Bei der Ermittlung des Einkommens bleiben Gewinne aus der Veräußerung eines Anteils an einer Körperschaft unter den Voraussetzungen des § 8b KStG außer Ansatz. Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis oder der an dessen Stelle tretende Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Buchwert übersteigt (§ 8b Abs. 2 Satz 2 KStG). In diesem Zusammenhang fraglich war lange, wie sich eine spätere Kaufpreisminderung (oder -erhöhung) oder ein späterer Kaufpreisausfall au...