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FG München 27.04.2015 7 K 2819/12, IWB 16/2015 S. 586

FG München | Darlehensvergabe durch ausländische Landesholding an Konzerngesellschaften

(1) Die Zuordnung der verschiedenen von einer ausländischen Gesellschaft ausgeübten Tätigkeiten unter den Katalog des § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 AStG ist nach Maßgabe einer funktionalen Betrachtungsweise vorzunehmen. (2) Übt eine ausländische Gesellschaft unterschiedliche Tätigkeiten aus, sind die einzelnen Bereiche nach der Verkehrsauffassung voneinander zu sondern. Jedem Bereich sind auch seine Nebenerträge zuzuordnen. (3) Die Verwaltung von eigenem Vermögen und die im eigenen Namen erfolgte Aufnahme und Weitergabe von Kapital innerhalb eines Konzerns stellt keine Dienstleistung i. S. des § 8 Abs. 1 Nr. 5 AStG, sondern eine Vergabe von Kapital i. S. von § 8 Abs. 1 Nr. 7 AStG dar. (4) Die sog. Aktivitätsklausel des Art. 23 Abs. 1 DBA-Ungarn erfordert das Vorliegen von ausschließlich oder fast ausschließlich innerhalb Ungarns ausgeübten Tätigkeiten, w...