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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 992

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen für Immobilien

Thomas Schöneborn

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB HAAAF-00882 Mit Erlass vom (BStBl 2012 I S. 654) haben die obersten Finanzbehörden der Länder ausführlich zu Einzelfragen der Hinzurechnung insbesondere auch von Miet- und Pachtzinsen bei der Gewerbesteuer Stellung genommen. Trotzdem stellen sich in der Praxis immer wieder einzelne Problemfelder, die – zumal es nur sehr spärlich Rechtsprechung hierzu gibt – durch die Betriebsprüfung und das betroffene Unternehmen „geklärt“ werden müssen.

Ausführlicher Beitrag s. .

Leerstand und Abstandszahlungen

[i]Miete bei Leerstand und AbstandszahlungMiet- und Pachtaufwendungen sind trotz Leerstands der Immobilie bei der Gewerbesteuer hinzuzurechnen. Dies gilt demgegenüber nicht für Abstandszahlungen des Mieters, um aus einem langlaufenden Mietvertrag entlassen zu werden. Hier bietet es sich gestalterisch bei absehbarem längerfristigen Leerstand aus Mietersicht eher an, mittels Abstandszahlung aus dem Vertrag herauszugehen.

Umgelegte Nebenkosten

[i]Zivilrechtliche LastenverteilungAuf den Mieter umgelegte Nebenkosten müssen stets darauf untersucht werden, wer sie im Innenverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zivilrechtlich zu tragen hat. Eine Orientierung an der Betriebskostenverordnung kommt nicht infrage. Lediglich rein verbrauchsabhängig...