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NWB direkt Nr. 37 vom Seite 993

Neues Maklerrecht – Änderungen zeigen erste Wirkungen

Professor Dr. Marion A. R. Müller

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB XAAAF-00881 Aufgrund der Änderungen im Gesetz zur Regulierung der Wohnungsvermittlung (WoVermRG) und der gleichzeitigen Einführung der Mietpreisbremse wurden die Rechte der Mieter wesentlich gestärkt. Es bleibt nicht aus, dass die Vermieter, die durch die Novellierung erhebliche Nachteile hinnehmen müssen, in Zusammenarbeit mit den indirekt betroffenen Maklern neue Wege und Möglichkeiten suchen, um für sich die Situation wieder zu optimieren. Zu klären bleibt die Frage, wer zuletzt wirklich aus den Neuregelungen den größten Nutzen zieht.

Ausführlicher Beitrag s. .

Einführung des Bestellerprinzips

[i]Vermieter muss Maklerprovision entrichtenDie wesentliche Neuerung durch die Änderung des WoVermRG besteht in der strikten Regelung, dass grds. die Maklergebühr vom Vermieter zu zahlen ist und nicht auf den Wohnungssuchenden, den künftigen Mieter, abgewälzt werden darf. Dadurch entstehen den Vermietern bei Neuvermietungen spürbare finanzielle Belastungen. Konnten nach alter Rechtslage diese Kosten dem Mieter aufgebürdet werden, muss nun der Vermieter selbst die gesamte Courtage für den eingeschalteten Makler entrichten.

Einführung der Mietpreisbremse

[i]Schutz der Mieter vor sprunghaften MieterhöhungenBefindet sich der zu vermietende Wohnr...