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BFH 13.05.2015 III R 26/14, StuB 17/2015 S. 687

Einspruchseinlegung durch einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur

(1) Hat die Finanzbehörde einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnet, kann auch nach der bis zum geltenden Fassung des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO ein Einspruch mit einfacher E-Mail eingelegt werden, ohne dass diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden muss. (2) § 87a Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO sind auf die Einlegung eines Einspruchs nicht anzuwenden (Bezug: § 355 Abs. 1 Sätze 1 bis 3, § 87a Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO).

Praxishinweise

Gem. 357 Abs. 1 Satz 1 AO in der bis zum gültigen Fassung ist der Einspruch schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Die Vorschrift wurde mit Wirkung vom dahin geändert, dass der Einspruch schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären ist. Hierzu vertri...