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NWB Nr. 38 vom Seite 2783

Zuordnung gemischt veranlasster Aufwendungen bei gemeinnützigen Organisationen und Berufsverbänden

Änderung der Rechtsprechung durch BFH-Urteil vom 15. 1. 2015 - I R 48/13

Alexander Schmidt und Dr. Lutz Engelsing

[i]BFH, Urteil vom 15. 1. 2015 - I R 48/13 NWB UAAAE-88376 Regelmäßig stehen (partiell) steuerbefreite Organisationen, wie z. B. gemeinnützige Organisationen oder Berufsverbände, vor der Frage, ob – und ggf. nach welchen Kriterien – eine Aufteilung von sowohl durch den ideellen als auch den wirtschaftlichen Bereich veranlassten Kosten (gemischte Aufwendungen) zulässig ist. Mit Urteil vom - I R 48/13 NWB UAAAE-88376 hat der BFH unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb [i]Schleder, Steuerrecht der Vereine, NWB Verlag Herne, 11. Aufl. 2015, ISBN: 978-3-482-65271-4anteilig auch diejenigen Aufwendungen zuzurechnen sein können, die zwar primär durch die ideelle Sphäre veranlasst sind, den gewerblichen Bereich aber mitfördern. Ein analog auch von nicht nach §§ 51 ff. AO steuerbegünstigten Körperschaften anwendbares Wahlrecht zur Pauschalierung des Gewinns aus Werbeeinnahmen nach § 64 Abs. 6 Nr. 1 AO lehnte der BFH ab.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können Sie unter der NWB DokID NWB IAAAE-29366 den Grundlagenbeitrag „Besteuerung der Vereine“ aufrufen.

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