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BFH 25.03.2015 I R 52/13, StuB 18/2015 S. 723

Sondervergütungen als Teil des Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art

Beteiligt sich eine juristische Person des öffentlichen Rechts an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft, wird hierdurch ein Betrieb gewerblicher Art begründet. Die im Rahmen S. 724der Beteiligung bezogenen Sondervergütungen unterliegen auf der Ebene des Betriebs gewerblicher Art der Körperschaftsteuer und auf der Ebene der Trägerkörperschaft der Kapitalertragsteuer (Bestätigung des NWB VAAAE-82486, BStBl 2015 I S. 111 = Kurzinfo StuB 2015 S. 117 NWB IAAAE-83821; Bezug: § 2 Nr. 2, § 4, § 32 Abs. 1 Nr. 2 KStG 2002; § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b, § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7c, § 43a Abs. 1 Nr. 6, § 44 Abs. 6 EStG 2002).

Praxishinweise

An einer gewerblich tätigen Personengesellschaft beteiligte Privatrechtssubjekte müssen ihre Gewinne aus der Personengesellschaft unstreitig bei der Einkommensteuer b...