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BFH 12.05.2015 VIII R 4/15, StuB 18/2015 S. 726

Einkommensteuer | Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung bzw. aus der Einlösung von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen

(1) Der Gewinn, der dadurch entsteht, dass eine an der Börse gehandelte Inhaberschuldverschreibung eingelöst wird, die einen Anspruch auf die Lieferung von Gold verbrieft, ist weder nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2 EStG noch nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 EStG steuerpflichtig. (2) Der Gewinn aus der Veräußerung einer an der Börse gehandelten Inhaberschuldverschreibung, die einen Anspruch gegen die Emittentin auf Lieferung physischen Goldes verbrieft und den aktuellen Goldpreis abbildet, ist jedenfalls dann nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 i. V. mit § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG steuerpflichtig, wenn die Emittentin verpflichtet ist, das ihr zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig zum Erwerb von Gold einzusetzen (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. b, Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Abs. 2 Satz 2, § 23 Abs...