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FG Münster Urteil v. - 6 K 208/13 AO EFG 2015 S. 1882 Nr. 22

Gesetze: AO § 48, AO § 218 Abs 2, AO § 228, AO § 231 Abs 2 Satz 2, AO § 37 Abs 2

Verfahren

Abrechnungsbescheid, Erstattungsberechtigung, Zahlungsverjährung

Leitsatz

1) Als Abrechnungsbescheid anzusehen ist jede Äußerung des Finanzamts, mit der nach dem für den Adressaten objektiv erkennbaren Erklärungswert eine Entscheidung über eine Streitigkeit i.S.v. § 218 Abs. 2 AO getroffen wird. Dies gilt insbesondere, wenn das behördliche Schreiben mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist.

2) Eine Erstattungsberechtigung des Rechtsnachfolgers i.S.v. § 37 Abs. 2 AO ist nicht gegeben, wenn der Rechtsvorgänger aufgrund vermeintlicher Haftung auf die Steuerschuld eines Dritten i.S.v. § 48 AO gezahlt hat.

3) Ein Erstattungsanspruch ist nicht vor Eintritt der Zahlungsverjährung schriftlich geltend gemacht i.S.v. § 231 Abs. 2 Satz 2 AO, wenn in einem Schreiben lediglich eine Zahlung unter Vorbehalt angekündigt wurde.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2015 S. 1882 Nr. 22
BAAAF-04007

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