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KSR Nr. 10 vom Seite 11

Behandlung des Bestelleintritts in Leasingfällen

BMF stellt auf das schuldrechtliche Vertragsverhältnis ab

Jörg Ramb

Bei der Beschaffung von Investitionsgütern kommt es häufig zu einem Dreiecksverhältnis, bei dem der Kunde (Leasingnehmer) zunächst einen Kaufvertrag über den Liefergegenstand mit dem Lieferanten und anschließend einen Leasingvertrag mit dem Leasinggeber abschließt. Das BMF hat das in Leasingfällen häufig vorkommende Dreiecksverhältnis zwischen Leasingnehmer, Lieferant und Leasinggeber erläutert.

Hintergrund

Umsatzsteuerlich stellt sich bei Leasingverträgen insbesondere die Frage, ob zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vorliegt. Werden Gegenstände im Leasingverfahren überlassen, ist die Übergabe des Leasinggegenstands durch den Leasinggeber an den Leasingnehmer eine Lieferung, wenn der Leasingnehmer nach den vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächlicher Durchführung berechtigt ist, wie ein Eigentümer über den Leasinggegenstand zu verfügen. Hiervon kann in der Regel ausgegangen werden, wenn der Leasinggegenstand einkommensteuerrechtlich dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Weitere Einzelheiten sind Abschn. 3.5 Abs. 5 bis 7 UStAE zu entnehmen.

Die Finanzierung bzw. das Leasing von Kraftfahrzeugen bzw. Konsumgütern ist gängige Praxis. Sonderfinanzierungen mit 0 % Zin...BStBl 2013 I S. 1219