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BMF 04.09.2015 III C 2 - S 7241/15/10001, NWB 42/2015 S. 3075

Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller

Nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG unterliegen die Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller dem ermäßigten Steuersatz. Mit wird Abschn. 12.8 Abs. 2 UStAE neu gefasst. Danach gelten als Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller Schaustellungen, Musikaufführungen, unterhaltende Vorstellungen oder sonstige Lustbarkeiten, die auf Jahrmärkten, Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen erbracht werden (§ 30 UStDV). Begünstigt sind tätigkeits- und nicht personenbezogene Leistungen, die voraussetzen, dass der jeweilige Umsatz auf einer ambulanten, d. h. ortsungebunden ausgeführten schaustellerischen Leistung beruht (vgl. , BStBl 1994 II S. 336). Dabei reicht es aus, wenn diese Leistungen vom Unternehmer im eigenen Namen mit Hilfe seiner S. 3076Arbeitnehmer oder sonstiger...BStBl 2004 II S. 88