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NWB direkt Nr. 42 vom Seite 1126

Die Anzeige- und Berichtigungserklärung nach § 153 AO

Tim Bangert und Katrin Schwarz

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB OAAAF-04957 Seit Jahren wünscht sich die Beratungspraxis, dass der Gesetzgeber das Verhältnis zwischen der Berichtigungserklärung nach § 153 AO und der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO klarstellt. Die Abgrenzung beider Normen ist elementar, da die Selbstanzeige häufig empfindliche persönliche Konsequenzen nach sich zieht. Für die gesetzlichen Vertreter drohen Strafzuschläge (§ 398a AO) und im Fall einer verunglückten Selbstanzeige darüber hinaus harte Sanktionen bis hin zur Freiheitsstrafe. Seit dem existiert ein vorläufiger Diskussionsentwurf des Anwendungserlasses zu § 153 AO. Der Entwurf bietet jedoch wenige praktische Hinweise.

Ausführlicher Beitrag s. .

Berichtigungspflicht nach § 153 AO

[i]Bei Handeln ohne Vorsatz und LeichtfertigkeitDie Abgrenzung der Berichtigung nach § 153 AO von der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO bereitet Schwierigkeiten. Beide Normen verlangen die objektive Unrichtigkeit der Erklärung im Zeitpunkt ihrer Abgabe, haben jedoch ansonsten vollkommen unterschiedliche Voraussetzungen und Anwendungsbereiche. Hat der Steuerpflichtige ohne Vorsatz und Leichtfertigkeit („gutgläubig“) eine unrichtige Erklärung abgegeben, erfüllt er weder den Tatbestand der Steuerhinterziehun...