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NWB BB 11/2015 S. 325

Sozialversicherungen: Übergangsregel zum Jahreswechsel im Meldeverfahren

Zum Jahreswechsel tritt eine Vielzahl von Änderungen im Meldeverfahren in Kraft. Konkret werden im Arbeitgebermeldeverfahren, im Antragsverfahren nach dem AAG, im EEL-Verfahren und im Zahlstellen-Meldeverfahren Anpassungen in den Datensätzen vorgenommen. Die derzeit verwendeten Meldungen verlieren ihre Gültigkeit. Firmen müssen zum Jahreswechsel die Updates für die Entgeltabrechnung einspielen. Allerdings können Meldungen bis März 2016 noch in der alten Version abgegeben werden. Die Übergangsregelung soll eine Umstellung ohne Probleme sicherstellen. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/s8164.