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Steuern mobil Nr. 11 vom

Track 26 | Auswanderung: Verrechnung mit Veräußerungsverlusten bei Wegzugsbesteuerung

Bei der nach § 6 Abs. 1 Satz 1 AStG im Zeitpunkt eines Wegzugs aus Deutschland erfolgenden Besteuerung des Vermögenszuwachses aus wesentlichen Beteiligungen i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (sog. Wegzugsbesteuerung) finden nach einem aktuellen Urteil des FG München nur solche Beteiligungen Berücksichtigung, für die sich im Wegzugszeitpunkt ein fingierter Wertzuwachs errechnet. Verluste können nicht berücksichtigt werden. Die Revision ist beim BFH anhängig.

Eine Zweifelsfrage zur Wegzugsbesteuerung hat jüngst das Finanzgericht München geklärt – leider zum Nachteil der Steuerpflichtigen. Das letzte Wort hat der I. Senat des Bundesfinanzhofs, bei dem die Revision anhängig ist. Bevor wir uns die aktuelle FG-Entscheidung näher ansehen, sollten wir kurz erklären, was es mit der Wegzugsbesteuerung auf sich hat.

Einem Steuer-Laien erklären Sie es am besten so: Gemäß § 17 EStG unterliegt bei unbeschränkt Steuerpflichtigen die Veräußerung von wesentlichen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft der Einkommensteuer. Verzieht der Steuerpflichtige ins Ausland, ist er mit seinen inländischen Einkünften dann nur noch beschränkt steuerpflichtig. Grundsätzlich gehört zu den inländischen steuerpflichtigen...