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NWB-EV Nr. 11 vom Seite 377

Fehlerquellen im Pflichtteilsrecht

Fallstricke erkennen und vermeiden

Dr. Ingeborg Haas

Anders als man vielleicht annehmen könnte, kann ein Erbe nach deutschem Recht nicht völlig frei darüber entscheiden, wer nach seinem Tod Anteil an seinem Vermögen hat bzw. wen er ausdrücklich von der Erbfolge ausschließt. Die Personen, die von Gesetzes wegen pflichtteilberechtigt sind, haben in der Regel einen Anspruch, aus der Erbmasse einen gesetzlich vorgegebenen Mindestanteil zu erhalten. Dies gilt sogar dann, wenn beispielsweise der Kontakt zu einem Pflichtteilsberechtigten seit Jahren nicht mehr bestanden hat. Nur in ganz engen, vom Gesetz vorgegebenen Fällen ist es möglich, dass der Erblasser einen Pflichtteilsberechtigten vollständig von der Teilhabe am Erbe ausschließt. Problematisch wird dies dann, wenn bei den letztwilligen Verfügungen dieser Umstand nicht berücksichtigt wird und die Erben durch Pflichtteilsrechte belastet werden, die nicht einkalkuliert waren. Dies kann dann dazu führen, dass Sachwerte, die eigentlich erhalten werden sollten, verwertet werden müssen, um den Anspruch zu bedienen. Auch drohen langwierige Rechtsstreitigkeiten, wenn die Existenz von Pflichtteilsansprüchen nicht im Vorfeld berücksichtigt worden ist und sie erst ...