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NWB direkt Nr. 45 vom Seite 1213

Neues zur Einnahmenüberschussrechnung

Dr. Christian Levedag

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAF-06438 Der BFH hat in jüngeren Entscheidungen zu verschiedenen Aspekten der Einnahmenüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG Stellung genommen, wie beispielsweise zur Gewinnermittlung in der atypisch stillen Gesellschaft (Urteil vom - I R 24/13, BStBl 2015 II S. 141, und vom - I R 3/13 NWB UAAAE-86098), zur Veruntreuung von Fremdgeldern (Urteil vom - VIII R 19/12, BStBl 2015 II S. 643) und zur Korrektur einer Übergangsgewinnermittlung nach Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft (Urteil vom - VIII R 45/12, BStBl 2015 II S. 759).

Ausführlicher Beitrag s. .

Gewinnermittlung in der atypisch stillen Gesellschaft

[i]Ausschluss der Einnahmenüberschussrechnung bei Bilanzierung des GeschäftsinhabersAufgrund der Entscheidungen des (BStBl 2015 II S. 141) und vom - I R 3/13 NWB UAAAE-86098 ist auf Ebene einer atypisch stillen Gesellschaft der Gewinn zwingend durch Betriebsvermögensvergleich zu ermitteln, wenn der Geschäftsinhaber aufgrund gesetzlicher Regelungen oder freiwillig bilanziert. Die Wahl der Einnahmenüberschussrechnung als Gewinnermittlungsmethode ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Dies leitet der BFH aus einem „Gebot der Einheitlichkeit der Gewinnermittlung“ in der atypisch stillen Gesellschaft her.

Behandlung von Fremdgeldern als durchlaufende Posten bei Veruntreuung

[i]Keine rückwirkende Umqualifizierung in steuerpflichtige BetriebseinnahmeIm BStBl 2015 II S. 643