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BMF 19.10.2015 IV C 5 - S 2363/13/10003, NWB 45/2015 S. 3300

Lohnsteuer | ELStAM bei verschiedenartigen Bezügen/Lohnarten

Das die bisher lediglich für die Kalenderjahre 2013 bis 2015 zulässige besondere Lohnsteuererhebung bei verschiedenartigen Bezügen/Lohnarten für das Kalenderjahr 2016 aus Vereinfachungsgründen verlängert.

Anmerkung:

Die Verlängerung gilt für die Lohnsteuererhebung auf den laufenden Arbeitslohn für Lohnzahlungszeiträume, die vor dem 1. 1. 2017 enden, und für die Lohnsteuererhebung auf sonstige Bezüge, die vor dem 1. 1. 2017 zufließen.