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FG Nürnberg 13.05.2015 4 K 270/14, NWB 45/2015 S. 3301

Erbschaftsteuer | Berücksichtigung von Erschließungsbeiträgen als Nachlassverbindlichkeiten

Nach dem handelt es sich bei der Beitragspflicht für einen Erschließungsbeitrag für eine Lärmschutzeinrichtung um eine schwebende Rechtsbeziehung des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeit zu berücksichtigen ist.

Anmerkung:

Das Finanzgericht führt aus, dass die zu berücksichtigenden Nachlassverbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein müssen. Erblasserschulden sind auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre. Der Abzug der vom Erblasser herrührenden Schulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG setze nicht zwingend voraus, dass beim Tod des Erblassers, also zum maßg...