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EuGH  - C-478/15 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 3 Nr 26, EGFreizügAbk CHE Art 1, EGFreizügAbk CHE Art 2, EGFreizügAbk CHE Art 4, EGFreizügAbk CHE Art 11, EGFreizügAbk CHE Art 16, EGFreizügAbk CHE Art 21, EGFreizügAbk CHE Anh 1 Art 7, EGFreizügAbk CHE Anh 1 Art 9, EGFreizügAbk CHE Anh 1 Art 15

Rechtsfrage

Sind die Vorschriften des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit vom (ABl. L 114, S. 6), insbesondere seine Präambel, Art. 1, 2, 4, 11, 16, 21 sowie Anhang I Art. 7, 9 und 15, dahin auszulegen, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats entgegenstehen, nach der einem in diesem Staat unbeschränkt steuerpflichtigen Staatsbürger der Abzug eines Freibetrages für eine nebenberufliche Lehrtätigkeit deshalb versagt wird, weil diese nicht im Dienst oder Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts erfolgt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat hat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, sondern im Dienst oder Auftrag einer im Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässigen juristischen Person des öffentlichen Rechts?

EU; Freibetrag; Juristische Person des öffentlichen Rechts; Nebenberufliche Lehrtätigkeit; Schweiz

Fundstelle(n):
OAAAF-06872

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