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FG Münster Urteil v. - 3 K 1531/14 F EFG 2015 S. 2044 Nr. 23

Gesetze: BewG § 145 Abs 3, BewG § 138 Abs 4, BewG § 151 Abs 5

Grundbesitzbewertung

Nachweis des niedrigeren Grundbesitzwertes

Leitsatz

Ein gem. § 138 Abs. 4 BewG niedrigerer Grundbesitzwert kann nicht mittels eines im Rahmen einer Auflösungsvereinbarung zur Beendigung einer GbR gezahlten Entgelts (Wertausgleich) nachgewiesen werden. Dieses gilt selbst dann, wenn der Grundbesitz das alleinige Vermögen der GbR bildet.

Fundstelle(n):
DStR 2017 S. 8 Nr. 14
DStRE 2017 S. 598 Nr. 10
EFG 2015 S. 2044 Nr. 23
ErbStB 2016 S. 3 Nr. 1
UVR 2016 S. 41 Nr. 2
Ubg 2017 S. 347 Nr. 6
AAAAF-07960

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