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StuB 22/2015 S. 882

Nachträgliche Anschaffungskosten gem. § 17 EStG bei Einzahlung in die Kapitalrücklage, wenn die Einlage eigentlich zur Ablösung einer Gesellschaftersicherheit dient

Das FG Düsseldorf verwirft mit nrkr. Urteil vom - 11 K 3614/13 E (BFH-Az.: IX R 6/15; EFG 2015 S. 480) die Möglichkeit, nachträgliche Anschaffungskosten aus einer Einzahlung in die Kapitalrücklage zu beanspruchen, grundsätzlich dann, wenn damit wirtschaftlich gesehen Gesellschaftersicherheiten abgelöst werden, für die ohnehin eine persönliche Haftung besteht. Etwas anderes gilt in Altfällen nur, wenn die Inanspruchnahme unter den Voraussetzungen der Eigenkapitalgrundsätze zu Anschaffungskosten führt. Ob dies auch nach Wegfall des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG gilt, bleibt offen (Bezug: § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG).