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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 09 | Doppelbesteuerung: BFH bestätigt Rechtsprechung zu Abfindungen

Der BFH hat jüngst zum DBA Schweiz erneut entschieden, dass bei Abfindungen für den Verlust des inländischen Arbeitsplatzes an einen in Deutschland (zwischenzeitlich) beschränkt Steuerpflichtigen nicht das Tätigkeitsortprinzip gilt, sondern die Besteuerung vielmehr im Ansässigkeitsstaat erfolgt. Das bringt die Finanzverwaltung in vielen anderen Konsultationsfällen, die durch eine Gesetzesänderung legalisiert werden sollten, in Schwierigkeiten.

Der Bundesfinanzhof hat jüngst zum Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz entschieden: Bei Abfindungen für den Verlust des inländischen Arbeitsplatzes an einen in Deutschland – zwischenzeitlich nur noch – beschränkt Steuerpflichtigen greift nicht das Tätigkeitsortprinzip. Die Besteuerung erfolgt im Ansässigkeitsstaat.

Wird ein Arbeitsverhältnis in Deutschland aufgelöst und eine Abfindung erst nach dem Wegzug in die Schweiz gezahlt, gilt nach dem DBA mit der Schweiz: Die Entschädigung ist nicht in Deutschland zu versteuern. Eine davon abweichende Verständigungsvereinbarung der beiden Staaten ist mangels Gesetzeskraft nicht wirksam.

Dies hatte der BFH schon früher entschieden. Die Bede...