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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 05 | Gehaltsumwandlung: Nettolohnoptimierung durch steuerbegünstigte Arbeitgeberleistungen

Bei verschiedenen steuerbegünstigten Arbeitgeberleistungen ist Voraussetzung, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Nach der Auffassung des BMF sind im Ergebnis nur Gehaltsumwandlungen nicht anzuerkennen. Die OFD NRW hat jetzt in einer Kurz-Info darauf hingewiesen, dass es schädlich ist, wenn dem Arbeitnehmer einseitig ein Kündigungsrecht mit Anspruch auf den erhöhten Bruttoarbeitslohn eingeräumt wird.

In den Finanzämtern gehen aktuell vermehrt Anträge auf Erteilung einer Anrufungsauskunft nach § 42e EStG ein – im Zusammenhang mit Modellen zur Gehaltsoptimierung. Darüber hat jetzt die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in einer Kurz-Information berichtet.

Den Hintergrund müssen wir Ihnen als Steuer-Profi nicht groß erläutern: Dank hoher Steuern und Sozialabgaben kommt von einer Gehaltserhöhung nur ein kleiner Teil netto beim Arbeitnehmer an. Um Mitarbeiter zu motivieren, sind daher steuerfreie – oder zumindest pauschal versteuerte – Zuwendungen lohnenswert. Voraussetzung für eine Steuerbegünstigung ist jedoch in vielen Fällen, dass die Leistungen vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitsl...