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NWB EV 12/2015 S. 404

UCITS V-Richtlinie: Neues von der EU-Investmentregulierung

Da der Finanzmarkt in ständiger Entwicklung ist, muss die EU auch die Regulierung für Investmentfonds (OGAWs) ständig auf aktuellem Stand halten. „OGAW“ steht dabei für „Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“, also für Wertpapierfonds, die den Regeln der EU-Richtlinie entsprechen (Englisch: „UCITS“ =„undertakings for collective investments in transferable securities“).

Während die erste OGAW-Richtlinie im Dezember 1985, also vor 30 Jahren, verabschiedet wurde, wird aktuell an der Umsetzung der OGAW V-Richtlinie (2014/91/EU) gearbeitet. Sie wurde am vom EU-Parlament und EU-Rat verabschiedet und soll bis zum in die jeweiligen nationalen Investmentgesetze umgesetzt werden. In Deutschland wird das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) entsprechend angepasst.

Bei OGAW V geht es insbesonder...