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BFH 01.10.2015 X R 32/13, NWB 49/2015 S. 3600

Abgabenordnung | Verteilung eines Übergangsgewinns

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Eine Billigkeitsentscheidung über die Verteilung eines Übergangsgewinns bindet auch hinsichtlich dessen Höhe. (2) Die Billigkeitsentscheidung kann in dem Steuerbescheid des Übergangsjahres enthalten sein.

Anmerkung:

Nach dem Verständnis des BFH ist die Verteilung des beim Übergang von der Einnahmenüberschussrechnung zum Bestandsvergleich zu besteuernden Übergangsgewinns auf zwei oder drei Jahre eine Billigkeitsmaßnahme i. S. des § 163 AO, die zwar mit dem Steuer- bzw. Feststellungsbescheid verbunden wird, aber dennoch ein Grundlagenbescheid für diesen darstellt. Ist der Steuer- oder Feststellungsbescheid für das [i]infoCenter „Wechsel der Gewinnermittlungsart“ NWB KAAAE-50372 Übergangsjahr bestandskräftig und nach den Verfahrensvorschriften nicht mehr änderbar, sind damit die auf die Fo...