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FG Niedersachsen 23.06.2015 6 K 13/14, BBK 23/2015 S. 1070

Bilanzierung | Gewinnrealisierung bei Grundstücksverkauf und Rückstellung für Erschließungsverpflichtung

Auch beim Verkauf eines nicht erschlossenen Grundstücks wird der Gewinn im Zeitpunkt des Nutzen- und Lastenwechsels realisiert. Für die Verpflichtung zur Erschließung kann der bilanzierende Verkäufer aber eine Rückstellung bilden.

Im Streitfall verkaufte ein Bauunternehmer im Jahr 2008 ein noch nicht erschlossenes Grundstück an Eheleute; im Kaufpreis war auch die Erschließung enthalten, die spätestens fünf Jahre nach Baureife des gesamten Baugebiets erfolgen sollte. Zur Erschließung hatte [i]Kaufpreis umfasste auch künftige Erschließungsich der Bauunternehmer bereits gegenüber der Gemeinde verpflichtet. Der Bauunternehmer buchte den Kaufpreis erfolgsneutral als erhaltene Anzahlungen. Das FG bejahte hingegen eine Gewinnrealisierung im Jahr 2008 und ließ eine Rückstellung für die künftigen Erschließungskosten zu.

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