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NWB Nr. 50 vom Seite 3727

Jahresmeldung zur Unfallversicherung – Details zur Einführung einer UV-Jahresmeldung veröffentlicht

Gerald Eilts

[i]Ausführlich zu den Änderungen des 5. SGB IV-ÄndG Eilts, NWB 24/2015 S. 1774Mit dem 5. SGB IV-ÄndG vom wird das Verfahren zur Übermittlung personenbezogener unfallversicherungsrelevanter Daten zum Zwecke der Betriebsprüfung (§ 166 Abs. 2 SGB VII) zum angepasst. Die Ankoppelung der Unfallversicherungsdaten an die originäre Entgeltmeldung wird aufgegeben. Stattdessen sind die erforderlichen Daten ab dem für jeden im Vorjahr in der Unfallversicherung versicherten Beschäftigten ausschließlich in einer neuen UV-Jahresmeldung anzugeben; der Abgabegrund hierfür lautet 92. In ihrer Besprechung zu Fragen des gemeinsamen Meldeverfahrens [i] www.aok- business.de haben sich am 24./ der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Bundesagentur für Arbeit und die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit dieser Thematik befasst und neben umfangreichen Einzelheiten zur Korrektur von Entgeltmeldungen auch eine Sonderregelung für das Kalenderjahr 2015 beschlossen.

I. Übermittlung

[i]Zuständige AnnahmestelleDie UV-Jahresmeldung ist mit dem Datensatz Meldung (DSME) und den Datenbausteinen Meldesachverhalt (DBME) und Unfallversicherung (DBUV) an die Datenannahmestelle der Einzugsstelle zu melden, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung für den Ar...