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NWB Nr. 50 vom Seite 3729

Bundestag beschließt Aktienrechtsnovelle

[i] Bundestag online Der Bundestag hat am einige Änderungen am Aktienrecht beschlossen. Sie sollen es u. a. Firmen ermöglichen, ihr Eigenkapital zu stärken und damit krisenfester zu werden. Außerdem soll die Transparenz über die Eigentümer nicht börsennotierter Aktiengesellschaften erhöht werden.

[i]Verbesserte TransparenzEine verbesserte Transparenz ist nach Ansicht der Bundesregierung erforderlich, weil nach geltendem Recht Änderungen im Gesellschafterbestand, die sich unterhalb der Schwellen der Mitteilungspflichten (§§ 20, 21 AktG) bewegen, verborgen blieben. Es habe deshalb auf internationaler Ebene Kritik gegeben, so die Bundesregierung. Dieser Kritik will sie u. a. mit entsprechenden Beurkundungspflichten bei Inhaberaktien Rechnung tragen.

Der zuvor [i]Stimmrechtslose Vorzugsaktien können zum Kernkapital zählenvom Rechtsausschuss noch in einigen Punkten abgeänderte Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/4349, 18/6681) sieht vor, dass stimmrechtslose Vorzugsaktien zum Kernkapital zählen können. Zudem sollen Gesellschaften ihre Wandelschuldverschreibungen in Unternehmensanteile umwandeln dürfen. Bisher hat nur der Gläubiger dieses Recht.

Bei Vorzugsaktien gewährt das Unternehmen den Aktionären eine beso...